LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Tranemo Workwear GmbH, Goebenstraße 56, 32051 Herford erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen, die für sämtliche - auch künftige - geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden gelten. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungesbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Sofern der Auftrag abweichend von unseren Lieferund Zahlungsbedingungen erteilt wird, gelten diese Abweichungen nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind und auch für den Fall, dass wir nicht vorher widersprochen haben.

 

LIEFERUNG

Ab Auftragswert € 400,00 (netto) frei Haus. Bei Aufträgen unter € 400,00 (netto) erheben wir eine Expeditionsgebühr von € 10,00 (netto). Die voraussichtliche Lieferzeit beläuft sich auf 3-5 Werktage nach Auftragseingang. Expresslieferung zum Folgetag möglich. Preise auf Anfrage.

 

VERTRAGSSCHLUSS

1. Die Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen und Beschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

 

2. Telefonischerteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Auf die Auftragsbestätigung kann bei sofortiger Liefermöglichkeit verzichtet werden. Beanstandungen bei Auftragsbestätigung sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang zulässig, sofern sie schriftlich erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen. Es gelten die jeweils gültigen Preise, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Wochen liegt.

 

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, ohne irgendwelche Abzüge.

 

2. Bei Zahlung des Kaufpreises binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung gewähren wir dem Kunden 3 % Skonto als Sondervorteil (Ausnahmen möglich). Im Übrigen ist der Kaufpreis binnen 30 Tagen rein netto nach Rechnungslegung zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behalten wir uns vor, weitere Lieferungen ganz oder teilweise abzulehnen oder Vorkasse auf weitere Lieferungen zu verlangen. Die Zahlungen sind vom Kunden an unseren Geschäftssitz ohne Abzüge zu leisten. Bei Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der Lieferung zu erfolgen.

 

3. Soweit bei früheren Geschäften andere Zahlungsweisen akzeptiert wurden, sind diese für neue Aufträge nicht gültig. Bei Zahlung durch Wechsel ist ein Skonto nicht möglich, Spesen und Steuern gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport oder Annahme der Lieferung verzögert werden soweit die Verzögerung nicht unangemessen lang ist. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen, zurückzuhalten oder mit diesen aufzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht unmöglich wird, oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber.

 

5. Zahlungsverzug tritt bei Zielüberschreitung ohne Mahnung ein. In diesem Fall hat der Besteller einen Zins zu zahlen, der mindestens 5 % über dem Basiszinssatz liegt. Die Zinsen sind höher anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit höherem Zinssatz nachweist. Die Zinsen sind sofort fällig. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsmäßigen Zahlung nicht aufgehoben.

 

LIEFERUNG UND LIEFERVERTRAG

1. Liefertermin und Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich schriftlich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.

 

2. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Kunde eine Nachfrist von sechs Wochen setzen. Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferungen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sie kann nur geltend gemacht werden, soweit dieVerspätung durchuns verschuldetwurde. Ein Anspruch auf Konventionalstrafe entfällt, wenn dem Besteller auf Aufforderung durch Ersatzlieferung unverzüglich abgeholfen wurde. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen ausgeschlossen.

 

3. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Abweichungen in der Farbe bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.

 

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

1. Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.

 

2. Sofern Anweisungen des Verkäufers, die sich auf die Kaufsache beziehen, nicht befolgt werden, entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass dieser Umstand den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

 

3. Mängelrügen bei erkennbaren Mängeln müssen uns gemäß § 377 HGB unverzüglich, höchstens jedoch fünf Werktage nach Ablieferung der Ware zugehen, bei nicht erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von fünf Werktagen ab Erkennbarkeit. Bei Transportschäden hat dies innerhalb von drei Werktagen zugeschehen. Mängelrügen, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Verstößt der Käufer gegen seine Pflicht der rechtzeitigen Überprüfung der Ware und Anzeige der Mängelrüge, hat er keine Ansprüche auf Schadensersatz und Nacherfüllung. Das Recht auf Rücktritt und Änderung entfällt.

 

4. Beanstandete Ware darf durch den Käufer nicht in Benutzung genommen oder repariert werden.

 

5. Verstößt der Käufer gegen diese Unterlassungspflicht entfallen alle Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängelhaftung bzw. aus den §§ 280/281 BGB wegen Pflichtverletzung des Verkäufers.

 

6. Wird die mangelhafte Sache bei Ersatzlieferung nicht zurückgegeben, wird die Ersatzlieferung in Rechnung gestellt.

 

7. Rücksendungen beanstandeter Ware ohne unsere Zustimmung sind nicht zulässig. Diese Ware wird nicht angenommen und auf Kosten des Käufers wieder zurückgegeben.

 

8. Wird der Mangel von uns anerkannt, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Nach unserer Wahl bessern wir nach oder führen eine Ersatzlieferung durch.

 

9. Erst nach dem Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach erfolgter Mängelrüge und angemessener Frist zur Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Sofern der Käufer Rücktritt vom Vertrag wählt, steht im daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

10. Weitere Ansprüche aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln an der Kaufsache stehen dem Käufer nicht zu, es sei denn, der Verkäufer hat arglistig gehandelt. SchadensersatzansprücheausUnmöglichkeit,Lieferverz ug,positiverVertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

11. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

12. Ansprüche aufgrund vorliegender Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

 

2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

 

3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

 

4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1. Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebene Streitigkeiten ist Herford. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnort oder Sitz zu verklagen.

 

2. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.